Endlich ist es soweit, auch im Mannschaftssport kann wieder trainiert werden, allerdings gilt es dabei, Regeln zu beachten, insbesondere das Hygieneschutzkonzept:
Hygieneschutzkonzept
Baseballclub Fürth Pirates e.V.
Stand: 06. Juni 2020
Organisatorisches
o Durch Vereinsmailings, Vereinsaushänge sowie durch Veröffentlichung auf der Website und in den sozialen Medien ist sichergestellt, dass alle Mitglieder ausreichend informiert sind.
o Mit Beginn der Wiederaufnahme des Sportbetriebs wurden die Trainer über die entsprechenden Regelungen und Konzepte informiert und geschult.
o Die Einhaltung der Regelungen wird regelmäßig überprüft. Bei Nicht-Beachtung erfolgt ein Platzverweis.
Generelle Sicherheits- und Hygieneregeln
o Wir weisen unsere Mitglieder auf den Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen Personen im In- und Outdoorbereich hin.
o Jeglicher Körperkontakt (z. B. Begrüßung, Verabschiedung, etc.) ist untersagt.
o Mitglieder, die Krankheitssymptome aufweisen, wird das Betreten der Sportanlage und die Teilnahme am Training untersagt.
o Mitglieder werden regelmäßig darauf hingewiesen, ausreichend Hände zu waschen und diese auch regelmäßig zu desinfizieren. Für ausreichende Waschgelegenheiten, Flüssigseife und Einmalhandtücher ist gesorgt.
o Vor und nach dem Training (z. B. Eingangsbereiche, WC-Anlagen, Abholung und Rückgabe von Sportgeräten etc.) gilt eine Maskenpflicht – sowohl im Indoor- als auch im Outdoor-Bereich.
o Durch die Benutzung von Handtüchern und Handschuhen wird der direkte Kontakt mit Sportgeräten vermieden. Nach Benutzung von Sportgeräten werden diese durch den Sportler selbst gereinigt und desinfiziert.
o In unseren sanitären Einrichtungen stehen ausreichend Seife und Einmalhandtücher zur Verfügung. Nach Nutzung der Sanitäranlage ist diese direkt vom Nutzer zu desinfizieren. Außerdem werden die sanitären Einrichtungen mind. einmal täglich gereinigt.
o Sportgeräte werden von den Sportlern selbstständig gereinigt und desinfiziert.
o Die Teilnehmerzahl und die Namen der Teilnehmer werden dokumentiert.
o Unsere Trainingsgruppen beschränken sich auf eine Größe mit max. 20 Personen.
o Geräteräume werden nur einzeln und zur Geräteentnahme und -rückgabe betreten. Sollte mehr als eine Person bei Geräten notwendig sein, gilt eine Maskenpflicht.
o Unsere Mitglieder wurden darauf hingewiesen, auf Fahrgemeinschaften weiterhin zu verzichten. Die Anreise erfolgt bereits in Sportkleidung.
o Während der Trainings- und Sporteinheiten sind Zuschauer untersagt.
o Verpflegung sowie Getränke werden von den Mitgliedern selbst mitgebracht und auch selbstständig entsorgt.
Maßnahmen vor Betreten der Sportanlage
o Mitgliedern, die Krankheitssymptome aufweisen, wird das Betreten der Sportanlage und die Teilnahme am Training untersagt.
o Vor Betreten der Sportanlage werden die Mitglieder bereits auf die Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 Metern hingewiesen.
o Eine Nichteinhaltung des Mindestabstands von 1,5 Metern ist nur den Personen gestattet, die generell nicht den allgemeinen Kontaktbeschränkungen unterzuordnen sind (z. B. Ehepaare).
o Vor Betreten der Sportanlage ist ein Handdesinfektionsmittel bereitgestellt.
Zusätzliche Maßnahmen im Outdoorsport
o Sämtliche Trainingseinheiten werden dokumentiert, um im Falle einer Infektion eine Kontaktpersonenermittlung sicherstellen zu können.
o Die Ausübung des Sports erfolgt grundsätzlich kontaktlos und unter Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 Metern.
o Sämtliche Duschen und Umkleiden sind geschlossen. Lediglich Sanitäranlagen (z. B. WC) stehen ausreichend zur Verfügung.
o Nach Abschluss der Trainingseinheit erfolgt die unmittelbare Abreise der Mitglieder.
Fürth, den 6. Juni 2020
gez. Georg Barth
1. Vorsitzender